Auf unserer Homepage finden Sie alle wichtigen REMIT Fakten zur Verordnung, (EU) Nr. 1227/2011. Da REMIT ein Mitspracherecht der nationalen Regulierungsbehörden vorsieht, können sich die Anforderungen unter REMIT unterscheiden, in Abhängigkeit davon in welchem Land Ihr Unternehmen den Sitz hat. Die unterschiedlichen Anforderungen betreffen nur die Registrierung als Marktteilnehmer, Meldung von Insiderhandel bzw. Marktmanipulation und die nationale Regulierungsbehörde die für Ihr Unternehmen zuständig ist. Wählen Sie aus ob Ihr Unternehmen in Österreich oder in Deutschland den Sitz hat um den für Ihr Unternehmen relevanten Text zu sehen.

Hier finden Sie die wichtigsten Fakten zu REMIT als österreichischer Marktteilnehmer. Diese Seite beschreibt Ihnen wie Sie als österreichischer Marktteilnehmer bereits in Kraft getretenen Anforderungen unter REMIT korrekt erfüllen bzw. welche Anforderungen zukünftig auf Sie zukommen. Mit uns als Partner werden Sie bestens auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereitet. 

REMIT – Verordnung (EU) Nr. 1227/2011

REMIT, die EU- Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes, ist am 28.12.2011 in Kraft getreten und verbietet Insider-Handel und Marktmanipulation. Die offiziellen Gesetzestexte in der englischen und deutschen Sprache werden Ihnen hier zur Verfügung gestellt -© European Union, http://eur-lex.europa.eu/homepage.html

English         Deutsch

Mit der EU- Verordnung 713/2009 wurde eine EU- Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden gegründet. Name dieser Agentur lautet „Agency for the Cooperation of Energy Regulators“, in Kurzform ACER genannt. ACER ist die europäische Regulierungsbehörde, die zusammen und in Koordination mit den nationalen Regulierungsbehörden für die Marktüberwachung verantwortlich ist um Insiderhandel und Marktmanipulation zu vermeiden.

Meldung von Insiderhandel bzw. Marktmanipulation

Ein begründeter Verdacht des Insiderhandels bzw. einer Marktmanipulation mus mittels dieses Formulars an die E-Mailadresse remit@e-control.at (E-Control Austria)

REMIT Anforderungen

Als Marktteilnehmer des Energiegroßhandelsmarktes unterliegen Sie unter REMIT folgenden Kontroll- oder Meldeverpflichtungen:

  1. Registrierung als Marktteilnehmer
  2. Meldung der Fundamentaldaten
  3. Kontrolle der gemeldeten Aufträge (Orders)
  4. Kontrolle und Meldung der Verträge die am Energiegroßhandelsmarkt abgeschlossen wurden
  5. Meldung der Verträge nach Aufforderung von ACER

Registrierung als Marktteilnehmer

Alle Marktteilnehmer des Energiegroßhandelsmarktes müssen als solche registriert werden um die weiteren Anforderungen unter REMIT erfüllen zu können. Die Registrierung erfolgt bei der nationalen Regulierungsbehörde.

Nationale Regulierungsbehörde in Österreich ist die E-Control Austria. Registrierung der Markteilnehmer am österreichischen Strom- und Gasgroßhandelsmarkt erfolgt seit 02. Juni 2014 und muss bis 17.06.2014 abgeschlossen sein (6. Monate nach Erlass der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014, die am 17.12.2014 erlassen und am 18.12.2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, wurde). Marktteilnehmer werden über das von der Energie-Control Austria bereitgestellte nationale Registrierungssystem (NRS) registriert. Die Registrierung erfolgt in 2 Schritten.

  1. Registrierung der Person die Daten für das Unternehmen eingibt: eine Vollmacht muss ausgefüllt und firmenmäßig gezeichnet sein
  2. Registrierung des Unternehmens als Marktteilnehmer.

Eine ausführliche Dokumentation der Registrierung können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: Dokumentation Registrierung E-Control.

ACER Registration Code

Nach der erfolgreichen Registrierung erhält jeder Marktteilnehmer einen ACER Registration Code. Dieser Code ist für die eindeutige Identifizierung des Marktteilnehmers bei allen Meldeverpflichtungen zu verwenden.

Übersicht der Meldeverpflichtungen

 REMIT Meldungen transparent

Meldung von Fundamentaldaten

Geplante und nicht-geplante Ausfälle von Anlagen die zur Erzeugung, Speicherung, Verbrauch oder Übertragung/Fernleitung von Strom oder Gas dienen, müssen seit 14. Juni 2013 rechtzeitig bekannt gegeben werden. Von der Meldeverpflichtung betroffen sind Verbrauchseinheiten und Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mindestens 100 MW. Für Verbrauchs/ Erzeugung- Anlagen unter 100 MW Leistung besteht keine Meldepflicht. Die Fundamentaldaten können von den Marktteilnehmern an eine der folgenden Plattformen gemeldet werden. In weiterer Folge melden die Plattformen die geplanten und nicht-geplante Ausfälle an ENTSO-E bzw. ENTSO-G. ENTSO-E bzw. ENTSO-G melden die geplanten und nicht-geplanten Ausfälle schließlich an ACER. Die Meldung der Fundamentaldaten ist für den Marktteilnehmer abgeschlossen indem die Ausfälle an eine der Plattformen gemeldet wird.

Veröffentlichung von Inside-Informationen

Zusätzlich zur Meldung von geplanten und nicht-geplanten Ausfällen können die gemeldeten Inside-Informationen auf der Internetseite des jeweiligen Unternehmens veröffentlicht werden. Die Information, die auf einer solchen Internetseite veröffentlicht wird, sollte spezielle Felder, wie eine Betreffzeile, die den Inhalt der Veröffentlichung zusammenfasst, besitzen. Jede Meldung sollte so kurz wie sinnvoll möglich sein und typischerweise 10 bis 20 Zeilen nicht überschreiten. Um eine weitest mögliche öffentliche Verbreitung sicherzustellen, muss die Information unentgeltlich, in nicht-diskriminierender, benutzerfreundlicher und quantifizierbarer Art und Weise und in der/den offiziellen Sprache(n) des Mitgliedsstaates und Englisch oder nur in Englisch verfügbar sein.

Kontrolle der gemeldeten Aufträge (Orders)

Alle, an einem organisierten Handelsplatz aufgegebenen Aufträge (Orders) seitens des Marktteilnehmers, müssen vom organisierten Handelsplatz an ACER gemeldet werden. Unter einem organisierten Handelsplatz versteht ACER ein System das die Interaktion der Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Energiegroßhandelsprodukten in einer Weise ermöglicht, die zu einem Vertrag führen kann. Broker, Börsen, …. werden als organisierte Handelsplätze angesehen. Eine Auflistung aller organisierter Handelsplätze können Sie der Liste organisierte Handelsplätze entnehmen. Änderungen an bestehenden Aufträgen, sowie Stornos von Aufträgen müssen ebenfalls gemeldet werden. Die Meldung von neuen Aufträgen, Meldung von Änderungen an Aufträgen sowie Meldung der Stornos haben am nachfolgenden Werktag der Erstellung des Auftrages, der Änderung des Auftrages oder des Stornos des Auftrages, zu erfolgen.

Der Marktteilnehmer hat die Verpflichtung die vom organisierten Handelsplatz gemeldeten Aufträge (Orders) zu überprüfen. Um diese Überprüfung automatisiert durchführen zu können ist eine Anbindung an das Trayport oder an die Broker, seitens des Marktteilnehmers, notwendig.

Meldung von Verträgen

Unter REMIT müssen abgeschlossene Elektrizitäts/ Gas- Verträge gemeldet werden. Die Meldeverpflichtung betrifft nur Unternehmen die als Marktteilnehmer registriert sind. Ausnahmen bilden folgende Verträge:

  • Verträge die unter EMIR gemeldet wurden (REMIT definiert, dass Doppelmeldungen von Verträgen vermieden werden sollen).
  • Verträge die einzelne Verbrauchseinheiten, mit der technischen Möglichkeit nicht 600 GWh oder mehr im Jahr zu verbrauchen, versorgen (Endverbraucher ist verpflichtet die einzelnen Verbrauchseinheiten, die 600 GWh oder mehr im Jahr verbrauchen können, an den Lieferanten zu melden)

Folgende Verträge müssen erst nach einer Aufforderung seitens ACER gemeldet werden, solange der Abschluss nicht auf einem organisierten Handelsplatz erfolgt ist:

  • Verträge innerhalb der gleichen Gruppe
  • Verträge für die physische Belieferung mit Elektrizität die aus einer Produktionseinheit unter 10 MW Leistung erzeugt wird
  • Verträge für die physische Belieferung mit Gas der aus einer Produktionseinheit unter 20 MW Leistung erzeugt wird
  • Verträge die zum ausbalancieren der Regelzone abgeschlossen wurden

Bei der Vertragsmeldung wird seitens ACER unterschieden ob der Vertrag auf einem organisierten Handelsplatz oder auf einem nicht- organisierten Handelsplatz abgeschlossen wurde. Verträge die auf einem organisierten Handelsplatz abgeschlossen wurden sind vom organisierten Handelsplatz zu melden. Verträge die auf einem nicht- organisierten Handelsplatz abgeschlossen wurden sind vom Marktteilnehmer zu melden.

Zeitplan für Meldung von Verträgen

Zeitplan Meldungen neu

Verträge mit Abschluss auf organisierten Handelsplätzen

Diese Verträge sind vom jeweiligen organisierten Handelsplatz, an dem der Vertrag gehandelt wurde, direkt an ACER zu melden. Der Marktteilnehmer ist verpflichtet die gemeldeten Verträge auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die bei diesen Verträgen zu meldenden Datenfelder können Sie der Standard-Reporting Form (Tabelle 1, Seite 1- Seite 4) entnehmen.

Verträge mit Abschluss auf nicht organisierten Handelsplätzen

Diese Verträge sind vom Marktteilnehmer an ein registriertes „Registered Reporting Mechanisms“ (RRM) zu melden. Derzeit läuft das Auswahlverfahren der RRM’s seitens ACER. Sobald die RRM’s ausgewählt sind, werden wir eine Liste mit allen zugelassenen RRM’s veröffentlichen. Dem Marktteilnehmer ist es nicht erlaubt direkt an ACER zu melden.

Verträge die auf einem nicht organisierten Handelsplatz gehandelt wurden können entweder Standardverträge oder Nicht-Standard-Verträge sein. Ob ein Vertrag Standardvertrag oder Nicht-Standard-Vertrag ist hängt vom Energiegroßhandelsprodukt, das mit dem Vertrag gehandelt wird, ab. Wird mit dem Vertrag ein Energiegroßhandelsprodukt gehandelt, das auf zumindest einem organisierten Handelsplatz zum Handel zugelassen ist, handelt es sich um einen Standardvertrag der mit dem Standard-Meldeformular (Tabelle 1, Seite 1 – Seite 5) zu melden ist. Hier fallen unter anderen Verträge mit fixer Leistung und fixem Preis darunter. Standardverträge sind ab 07. Oktober 2015 vom Marktteilnehmer zu melden.

Verträge, mit denen ein Energiegroßhandelsprodukt gehandelt wird das auf keinem organisierten Handelsplatz zum Handel zugelassen ist, sind als Nicht-Standard-Verträge, mit dem Nicht-Standard-Meldeformular (Tabelle 2, Seite 6 – Seite 9), zu melden. Nicht-Standard-Verträge sind ab 07. April 2016 zu melden.

Transportverträge Elektrizität

REMIT definiert, dass diese Verträge vom Regelzonenbetreiber direkt an ACER zu melden sind. Die Datenfelder können der Transportation-Electricity Form (Tabelle 3, Seite 8 – Seite 11)  entnommen werden.

Transportverträge Gas

Diese Verträge sind vom Marktgebietsmanager direkt an ACER zu melden. Die Datenfelder können der Transportation-Gas Form (Tabelle 4, Seite 12 – Seite 14) entnommen werden.

Backloading

Verträge, die vor dem Zeitpunkt des Meldebeginns abgeschlossen wurden und zum Zeitpunkt des Meldebeginns oder danach in Lieferung treten, müssen innerhalb von 90 Tagen gemeldet werden. Für die Berechnung der 90 Tage ist der Meldebeginn als Stichtag heranzuziehen. Für Die Durchführung des Backloadings ist der Marktteilnehmer verantwortlich.

Das Backloading der Standardverträge muss bis 05 Januar 2016 und der Nicht-Standardverträge bis 06 Juli 2016 abgeschlossen sein.

Meldung von Verträgen nach Aufforderung

Folgende Verträge müssen nicht gemeldet werden, sofern ACER oder die nationale Regulierungsbehörde die Meldung der Verträge nicht verlangt:

  • Verträge innerhalb der gleichen Gruppe
  • Verträge für die physische Belieferung mit Elektrizität die aus einer Produktionseinheit unter 10 MW Leistung erzeugt wird
  • Verträge für die physische Belieferung mit Gas der aus einer Produktionseinheit unter 20 MW Leistung erzeugt wird
  • Verträge die zum ausbalancieren der Regelzone abgeschlossen wurden

Sollte die Meldung dieser Verträge verlangt werden, ist der Marktteilnehmer verpflichtet die Verträge zu melden. Datenfelder, die bei der Meldung dieser Verträge gemeldet werden sollen bzw. an wenn diese Verträge zu melden sind, wird bei der Aufforderung diese Verträge zu melden bekannt gegeben. Seitens ACER wird es bis 31. Dezember 2016 keine Aufforderungen geben diese Verträge zu melden. Das gilt allerdings nicht für nationale Regulierungsbehörden.

REMIT Dokumentsammlung

Auf unserer Homepage finden Sie alle REMIT relevanten Dokumente die seitens ACER zur Verfügung gestellt wurden.

Hier finden Sie die wichtigsten Fakten zu REMIT als deutscher Marktteilnehmer. Diese Seite beschreibt Ihnen wie Sie als deutscher Marktteilnehmer bereits in Kraft getretenen Anforderungen unter REMIT korrekt erfüllen bzw. welche Anforderungen zukünftig auf Sie zukommen. Mit uns als Partner werden Sie bestens auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereitet. 

REMIT – Verordnung (EU) Nr. 1227/2011

REMIT, die EU- Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes, ist am 28.12.2011 in Kraft getreten und verbietet Insider-Handel und Marktmanipulation. Die offiziellen Gesetzestexte in der englischen und deutschen Sprache werden Ihnen hier zur Verfügung gestellt -© European Union, http://eur-lex.europa.eu/homepage.html

English         Deutsch

Mit der EU- Verordnung 713/2009 wurde eine EU- Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden gegründet. Name dieser Agentur lautet „Agency for the Cooperation of Energy Regulators“, in Kurzform ACER genannt. ACER ist die europäische Regulierungsbehörde, die zusammen und in Koordination mit den nationalen Regulierungsbehörden für die Marktüberwachung verantwortlich ist um Insiderhandel und Marktmanipulation zu vermeiden.

Meldung von Insiderhandel bzw. Marktmanipulation

Ein begründeter Verdacht des Insiderhandels bzw. einer Marktmanipulation muss in Deutschland an die Bundesnetzagentur , über die ACER Notification Platform, gemeldet werden.

REMIT Anforderungen

Als Marktteilnehmer des Energiegroßhandelsmarktes unterliegen Sie unter REMIT folgenden Kontroll- oder Meldeverpflichtungen:

  1. Registrierung als Marktteilnehmer
  2. Meldung der Fundamentaldaten
  3. Kontrolle der gemeldeten Aufträge (Orders)
  4. Kontrolle und Meldung der Verträge die am Energiegroßhandelsmarkt abgeschlossen wurden
  5. Meldung der Verträge nach Aufforderung von ACER

Registrierung als Marktteilnehmer

Alle Marktteilnehmer des Energiegroßhandelsmarktes müssen als solche registriert werden um die weiteren Anforderungen unter REMIT erfüllen zu können. Die Registrierung erfolgt bei der nationalen Regulierungsbehörde.

In Deutschland ist die Nationale Regulierungsbehörde die Bundesnetzagentur. Von der Bundesnetzagentur wurde eine Markttransparenzstelle (MTS Strom/Gas), die sich mit allen REMIT relevanten Themen befasst, gegründet. Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur beginnt Mitte Februar 2015 und muss bis spätestens 07.Oktober 2015 abgeschlossen sein. Marktteilnehmer, die nur außerhalb organisierten Handelsplätzen Verträge abschließen müssen die Registrierung bis 07. April 2016 durchgeführt haben. Die Registrierung erfolgt über das von ACER bereitgestellte Registrierungsportal CEREMP. Eine Dokumentation der Registrierung ist noch nicht vorhanden. 

ACER Registration Code

Nach der erfolgreichen Registrierung erhält jeder Marktteilnehmer einen ACER Registration Code. Dieser Code ist für die eindeutige Identifizierung des Marktteilnehmers bei allen Meldeverpflichtungen zu verwenden.

Übersicht der MeldeverpflichtungenREMIT Meldungen transparent

Meldung von Fundamentaldaten

Geplante und nicht-geplante Ausfälle von Anlagen die zur Erzeugung, Speicherung, Verbrauch oder Übertragung/Fernleitung von Strom oder Gas dienen, müssen seit 14. Juni 2013 rechtzeitig bekannt gegeben werden. Von der Meldeverpflichtung betroffen sind Verbrauchseinheiten und Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mindestens 100 MW. Für Verbrauchs/ Erzeugung- Anlagen unter 100 MW Leistung besteht keine Meldepflicht. Die Fundamentaldaten können von den Marktteilnehmern an eine der folgenden Plattformen gemeldet werden. In weiterer Folge melden die Plattformen die geplanten und nicht-geplante Ausfälle an ENTSO-E bzw. ENTSO-G. ENTSO-E bzw. ENTSO-G melden die geplanten und nicht-geplanten Ausfälle schließlich an ACER. Die Meldung der Fundamentaldaten ist für den Marktteilnehmer abgeschlossen indem die Ausfälle an eine der Plattformen gemeldet wird.

Veröffentlichung von Inside-Informationen

Zusätzlich zur Meldung von geplanten und nicht-geplanten Ausfällen können die gemeldeten Inside-Informationen auf der Internetseite des jeweiligen Unternehmens veröffentlicht werden. Die Information, die auf einer solchen Internetseite veröffentlicht wird, sollte spezielle Felder, wie eine Betreffzeile, die den Inhalt der Veröffentlichung zusammenfasst, besitzen. Jede Meldung sollte so kurz wie sinnvoll möglich sein und typischerweise 10 bis 20 Zeilen nicht überschreiten. Um eine weitest mögliche öffentliche Verbreitung sicherzustellen, muss die Information unentgeltlich, in nicht-diskriminierender, benutzerfreundlicher und quantifizierbarer Art und Weise und in der/den offiziellen Sprache(n) des Mitgliedsstaates und Englisch oder nur in Englisch verfügbar sein.

Kontrolle der gemeldeten Aufträge (Orders)

Alle, an einem organisierten Handelsplatz aufgegebenen Aufträge (Orders) seitens des Marktteilnehmers, müssen vom organisierten Handelsplatz an ACER gemeldet werden. Unter einem organisierten Handelsplatz versteht ACER ein System das die Interaktion der Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Energiegroßhandelsprodukten in einer Weise ermöglicht, die zu einem Vertrag führen kann. Broker, Börsen, …. werden als organisierte Handelsplätze angesehen. Eine Auflistung aller organisierter Handelsplätze können Sie der Liste organisierte Handelsplätze entnehmen. Änderungen an bestehenden Aufträgen, sowie Stornos von Aufträgen müssen ebenfalls gemeldet werden. Die Meldung von neuen Aufträgen, Meldung von Änderungen an Aufträgen sowie Meldung der Stornos haben am nachfolgenden Werktag der Erstellung des Auftrages, der Änderung des Auftrages oder des Stornos des Auftrages, zu erfolgen.

Der Marktteilnehmer hat die Verpflichtung die vom organisierten Handelsplatz gemeldeten Aufträge (Orders) zu überprüfen. Um diese Überprüfung automatisiert durchführen zu können ist eine Anbindung an das Trayport oder an die Broker, seitens des Marktteilnehmers, notwendig.

Meldung von Verträgen

Unter REMIT müssen abgeschlossene Elektrizitäts/ Gas- Verträge gemeldet werden. Die Meldeverpflichtung betrifft nur Unternehmen die als Marktteilnehmer registriert sind. Ausnahmen bilden folgende Verträge:

  • Verträge die unter EMIR gemeldet wurden (REMIT definiert, dass Doppelmeldungen von Verträgen vermieden werden sollen).
  • Verträge die einzelne Verbrauchseinheiten, mit der technischen Möglichkeit nicht 600 GWh oder mehr im Jahr zu verbrauchen, versorgen (Endverbraucher ist verpflichtet die einzelnen Verbrauchseinheiten, die 600 GWh oder mehr im Jahr verbrauchen können, an den Lieferanten zu melden)

Folgende Verträge müssen erst nach einer Aufforderung seitens ACER gemeldet werden, solange der Abschluss nicht auf einem organisierten Handelsplatz erfolgt ist:

  • Verträge innerhalb der gleichen Gruppe
  • Verträge für die physische Belieferung mit Elektrizität die aus einer Produktionseinheit unter 10 MW Leistung erzeugt wird
  • Verträge für die physische Belieferung mit Gas der aus einer Produktionseinheit unter 20 MW Leistung erzeugt wird
  • Verträge die zum ausbalancieren der Regelzone abgeschlossen wurden

Bei der Vertragsmeldung wird seitens ACER unterschieden ob der Vertrag auf einem organisierten Handelsplatz oder auf einem nicht- organisierten Handelsplatz abgeschlossen wurde. Verträge die auf einem organisierten Handelsplatz abgeschlossen wurden sind vom organisierten Handelsplatz zu melden. Verträge die auf einem nicht- organisierten Handelsplatz abgeschlossen wurden sind vom Marktteilnehmer zu melden.

Zeitplan für Meldung von Verträgen

Zeitplan Meldungen neu

Verträge mit Abschluss auf organisierten Handelsplätzen

Diese Verträge sind vom jeweiligen organisierten Handelsplatz, an dem der Vertrag gehandelt wurde, direkt an ACER zu melden. Der Marktteilnehmer ist verpflichtet die gemeldeten Verträge auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die bei diesen Verträgen zu meldenden Datenfelder können Sie der Standard-Reporting Form (Tabelle 1, Seite 1- Seite 4) entnehmen.

Verträge mit Abschluss auf nicht organisierten Handelsplätzen

Diese Verträge sind vom Marktteilnehmer an ein registriertes „Registered Reporting Mechanisms“ (RRM) zu melden. Derzeit läuft das Auswahlverfahren der RRM’s seitens ACER. Sobald die RRM’s ausgewählt sind, werden wir eine Liste mit allen zugelassenen RRM’s veröffentlichen. Dem Marktteilnehmer ist es nicht erlaubt direkt an ACER zu melden.

Verträge die auf einem nicht organisierten Handelsplatz gehandelt wurden können entweder Standardverträge oder Nicht-Standard-Verträge sein. Ob ein Vertrag Standardvertrag oder Nicht-Standard-Vertrag ist hängt vom Energiegroßhandelsprodukt, das mit dem Vertrag gehandelt wird, ab. Wird mit dem Vertrag ein Energiegroßhandelsprodukt gehandelt, das auf zumindest einem organisierten Handelsplatz zum Handel zugelassen ist, handelt es sich um einen Standardvertrag der mit dem Standard-Meldeformular (Tabelle 1, Seite 1 – Seite 5) zu melden ist. Hier fallen unter anderen Verträge mit fixer Leistung und fixem Preis darunter. Standardverträge sind ab 07. Oktober 2015 vom Marktteilnehmer zu melden.

Verträge, mit denen ein Energiegroßhandelsprodukt gehandelt wird das auf keinem organisierten Handelsplatz zum Handel zugelassen ist, sind als Nicht-Standard-Verträge, mit dem Nicht-Standard-Meldeformular (Tabelle 2, Seite 6 – Seite 9), zu melden. Nicht-Standard-Verträge sind ab 07. April 2016 zu melden.

Transportverträge Elektrizität

REMIT definiert, dass diese Verträge vom Regelzonenbetreiber direkt an ACER zu melden sind. Die Datenfelder können der Transportation-Electricity Form (Tabelle 3, Seite 8 – Seite 11)  entnommen werden.

Transportverträge Gas

Diese Verträge sind vom Regelzonenbetreiber direkt an ACER zu melden. Die Datenfelder können der Transportation-Gas Form (Tabelle 4, Seite 12 – Seite 14) entnommen werden.

Backloading

Verträge, die vor dem Zeitpunkt des Meldebeginns abgeschlossen wurden und zum Zeitpunkt des Meldebeginns oder danach in Lieferung treten, müssen innerhalb von 90 Tagen gemeldet werden. Für die Berechnung der 90 Tage ist der Meldebeginn als Stichtag heranzuziehen. Für Die Durchführung des Backloadings ist der Marktteilnehmer verantwortlich.

Das Backloading der Standardverträge muss bis 05 Januar 2016 und der Nicht-Standardverträge bis 06 Juli 2016 abgeschlossen sein.

Meldung von Verträgen nach Aufforderung

Folgende Verträge müssen nicht gemeldet werden, sofern ACER oder die nationale Regulierungsbehörde die Meldung der Verträge nicht verlangt:

  • Verträge innerhalb der gleichen Gruppe
  • Verträge für die physische Belieferung mit Elektrizität die aus einer Produktionseinheit unter 10 MW Leistung erzeugt wird
  • Verträge für die physische Belieferung mit Gas der aus einer Produktionseinheit unter 20 MW Leistung erzeugt wird
  • Verträge die zum ausbalancieren der Regelzone abgeschlossen wurden

Sollte die Meldung dieser Verträge verlangt werden, ist der Marktteilnehmer verpflichtet die Verträge zu melden. Datenfelder, die bei der Meldung dieser Verträge gemeldet werden sollen bzw. an wenn diese Verträge zu melden sind, wird bei der Aufforderung diese Verträge zu melden bekannt gegeben. Seitens ACER wird es bis 31. Dezember 2016 keine Aufforderungen geben diese Verträge zu melden. Das gilt allerdings nicht für nationale Regulierungsbehörden.

REMIT Dokumentsammlung

Auf unserer Homepage finden Sie alle REMIT relevanten Dokumente die seitens ACER zur Verfügung gestellt wurden.