EGHD-VO finaler Entwurf

Der finale Entwurf der EGHD_VO der E-Control sieht gegenüber den vorhergehenden Versionen folgende Änderungen vor:

  • Bei Wirksamwerden von REMIT soll keine Datenmeldung an die E-Control mehr erfolgen (§4, Absatz 9)
  • Wiederverteilerausnahme (§3, Absatz 2, Punkt c.)
  • Verschiebung des Meldebeginns für Standardverträge um 1 Monat, bzw. für Nicht-Standard-Verträge um 3 Monate ( §5, Absatz 1 und Absatz 2)

Neuer Meldebeginn für Standardverträge: 01.05.2015

Neuer Meldebeginn für Nicht-Standard-Verträge: 01.10.2015