Der finale Entwurf der EGHD_VO der E-Control sieht gegenüber den vorhergehenden Versionen folgende Änderungen vor:
- Bei Wirksamwerden von REMIT soll keine Datenmeldung an die E-Control mehr erfolgen (§4, Absatz 9)
- Wiederverteilerausnahme (§3, Absatz 2, Punkt c.)
- Verschiebung des Meldebeginns für Standardverträge um 1 Monat, bzw. für Nicht-Standard-Verträge um 3 Monate ( §5, Absatz 1 und Absatz 2)
Neuer Meldebeginn für Standardverträge: 01.05.2015
Neuer Meldebeginn für Nicht-Standard-Verträge: 01.10.2015