Energiegrosshandelsdaten-EGHD-VO veröffentlicht

Die Energiegroßhandelsdaten-EGHD-VO wurde am 28.01.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Verordnung verbindlich für alle österreichischen Marktteilnehmer und Marktakteure.

Meldebeginn für Standardverträge: 01. Mai 2015

Meldebeginn für Nicht-Standard-Verträge: 01. Oktober 2015

EGHD-VO Anforderungen

Als in Österreich registrierter Marktteilnehmer des Energiegroßhandelsmarktes unterliegen Sie unter Energiegroßhandelsdaten-EGHD-VO folgenden Meldeverpflichtungen:

  1. Registrierung als Marktteilnehmer
  2. Meldung der Verträge die am Energiegroßhandelsmarkt abgeschlossen wurden
  3. Meldung der Verträge für Versorgung von Endkunden mit der technischen Möglichkeit zumindest 600 GWh/Jahr und Standort zu verbrauchen
  4. Meldung der Verträge nach Aufforderung von E-Control Austria
  5. Meldung der Transportverträge für Strom und Gas
  6. Meldung der Fahrpläne (Strom) und Nominierungen (Gas)
  7. Meldung der Regelreserve

Für die Umsetzung und Kontrolle der Meldungen ist die E-Control Austria zuständig.

Weitere Informationen zur Verordnung erhalten Sie auf unserer Homepage unter Fakten-EGHD-VO

EnerD wird alle Anforderungen unter der EGHD-VO erfüllen. Geplant sind Meldungen der Standardverträge wie auch der Nicht-Standard-Verträge. Zusätzlich können Sie mit EnerD Verträge die auf Organisierten-Märkten sowie auf Nicht-Organisierten-Märkten abgeschlossen wurden melden.