Die Energiegroßhandelsdaten-EGHD-VO wurde am 28.01.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Verordnung verbindlich für alle österreichischen Marktteilnehmer und Marktakteure.
Meldebeginn für Standardverträge: 01. Mai 2015
Meldebeginn für Nicht-Standard-Verträge: 01. Oktober 2015
EGHD-VO Anforderungen
Als in Österreich registrierter Marktteilnehmer des Energiegroßhandelsmarktes unterliegen Sie unter Energiegroßhandelsdaten-EGHD-VO folgenden Meldeverpflichtungen:
- Registrierung als Marktteilnehmer
- Meldung der Verträge die am Energiegroßhandelsmarkt abgeschlossen wurden
- Meldung der Verträge für Versorgung von Endkunden mit der technischen Möglichkeit zumindest 600 GWh/Jahr und Standort zu verbrauchen
- Meldung der Verträge nach Aufforderung von E-Control Austria
- Meldung der Transportverträge für Strom und Gas
- Meldung der Fahrpläne (Strom) und Nominierungen (Gas)
- Meldung der Regelreserve
Für die Umsetzung und Kontrolle der Meldungen ist die E-Control Austria zuständig.
Weitere Informationen zur Verordnung erhalten Sie auf unserer Homepage unter Fakten-EGHD-VO
EnerD wird alle Anforderungen unter der EGHD-VO erfüllen. Geplant sind Meldungen der Standardverträge wie auch der Nicht-Standard-Verträge. Zusätzlich können Sie mit EnerD Verträge die auf Organisierten-Märkten sowie auf Nicht-Organisierten-Märkten abgeschlossen wurden melden.